Regeln für die Kanuabteilung des Turn- und Wassersportvereins Recklinghausen-Süd 1886 e.V.
Herne, Pöppinghauser Str. 6, den 19.01.2017
Der Vorstand der Kanuabteilung
Wir, die Kanuabteilung, sind eine der insgesamt drei Abteilungen des TuW Recklinghausen. Kanu ist aber nicht gleich Kanu. Neben Kanurennsport betreiben wir auch Kanuwandersport. Bei uns können Kinder ab 8 Jahren das Kanufahren erlernen. Die einzige Voraussetzung ist das abgelegte Seepferdchen-Abzeichen.
Trainiert wird bei uns das ganze Jahr, um eine gute Vorbereitung auf die Regattasaison von April bis Oktober gewährleisten zu können. Wenn es im Winter aber dann doch mal zu kalt wird, trainieren wir auch im eigenen Kraftraum und in der Sporthalle.
Kanufahren ist was uns alle zusammenbringt und was wir lieben. Viel mehr steht aber die Gemeinschaft bei uns im Fokus: Das WIR wird bei uns Groß geschrieben!
Neben der am Vereinsheim ausgerichteten Ruhrfestspielregatta und dem Canadier Cup organisieren wir auch regelmäßig Familienwochenenden und Ausflüge.
Als Mitglied im TuW hast du die Möglichkeit, von sämtlichen Sportangeboten des Gesamtvereins zu profitieren. Wie das geht? Der Mitgliedsbeitrag einer Abteilung berechtigt zur Teilnahme an weiteren Aktivitäten.
Anfragen können gerne an die Mitgliederverwaltung gewendet werden. Gerne kannst du aber auch zu den Trainingszeiten am Vereinsheim vorbeischauen.
Herne, Pöppinghauser Str. 6, den 19.01.2017
Der Vorstand der Kanuabteilung
Wir sind eine Gemeinschaft, die Spaß am gemeinsamen Hobby hat und auch weiterhin haben möchte. Die folgenden Regeln dienen dem Wohl der Kanuabteilung des TuW. Sie wurden vom Vorstand der Kanuabteilung aufgestellt und sollen das Miteinander in der Kanuabteilung fördern. Auf die Ordnungsgewalt des Vereins nach Paragraph 11 der Satzungen wird hingewiesen. Danach ist jedes Vereinsmitglied verpflichtet, die Vereinsordnungen zu beachten und insbesondere den Anweisungen und Entscheidungen der Vereinsorgane, Mitarbeiter und Übungsleiter Folge zu leisten. Verstöße können auch Strafen nach sich ziehen (z. B. eine Geldstrafe bis zu 500 Euro oder ein befristeter Ausschluss vom Trainings- und Übungsbetrieb).
Wir gehen fair und ehrlich miteinander um. Bei Streit wird versucht, diesen zunächst innerhalb der streitenden Parteien eigenverantwortlich beizulegen. Gelingt dies nicht, wird ggf. unter Hinzuziehen einer gemeinsamen Vertrauensperson (Schlichter) versucht, den Streit zu beenden. Die Streitenden sollen dazu den zuständigen Übungsleiter oder ein Mitglied des Vorstandes der Kanuabteilung ansprechen.
Vereinsmaterial für den Kanusport darf nur benutzt werden, wenn dies nach Klärung mit dem Sportwart erlaubt wurde. Vereinsmaterial ist pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind zu melden und in das ausliegende Buch (Halle 1) einzutragen. Nach dem Training sind die benutzten Materialien zu säubern und zu trocknen (abwischen) und an ihren ordnungsgemäßen Platz zurück zu legen. Die benutzen Örtlichkeiten (z. B. Umkleiden, Duschen, Toiletten, Bootshallen, Kraftraum) sind nach der Benutzung sauber und aufgeräumt zu verlassen. Herumliegender Müll ist in den entsprechenden Mülleimer zu entsorgen. Sollten irgendwo Schäden gefunden werden, sind diese der Hausmeisterei oder dem Kanuwart zu melden. Wenn jemand Eigentum der Kanuabteilung ausleihen will, so ist vorher der Kanuwart um Erlaubnis zu fragen. Das ausgeliehene Material ist in die dafür vorgesehene Liste einzutragen und ist durch den Ausleiher zu quittieren. Der Ausleiher hat das Material unaufgefordert zurückzugeben. Für Beschädigungen/Abhandenkommen haftet der Ausleiher im vollem Umfang, so dass gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann.
Die Teilnahme an Regatten (Rennen) werden durch den Sportwart koordiniert und sind mit ihm rechtzeitig abzustimmen. Wer an Regatten teilnehmen will, muss über ein gültiges Sportgesundheitszeugnis verfügen und in der „Liste der Startberechtigten“ eingetragen sein (DKV-Bestimmungen). Die Teilnahme an einer Regatta setzt voraus, dass im Vorfeld ein der avisierten Veranstaltung angemessenes Training absolviert wurde. Meldungen „auf eigene Faust“ (d. h. ohne vorherige Abstimmung mit dem Sportwart) sind nicht statthaft.
Diese Anweisung ist für alle Bootsnutzer/Paddler (Mitglied des TuW oder Gast) verpflichtend:
1. Alle Trainingsfahrten sind vor Fahrtbeginn im Fahrtenbuch einzutragen.
2. Bei allen Trainingsfahrten ist der Witterung entsprechend angepasste Sportbekleidung zu tragen.
3. Die Berufsschiffahrt hat Vorfahrt! Es ist ein ausreichender Abstand von allen Motor getriebenen Booten und Schiffen zu halten.
Achtung: Wirbel und Wellen, die durch motorisierte Boote/Schiffe verursacht werden, können zu Kenterungen oder ungewollten
Kursänderungen des Kanus führen. Deshalb ist die Einhaltung eines Mindestabstandes (minimal etwa 15 m seitlich und 150 m
von vorn oder hinten) zu beachten.
4. Jeder Paddler muss sicher schwimmen können.
5. Trainingsboote sind, soweit dies technisch möglich ist, mit Auftriebskörpern auszurüsten.
6. Bei allen Trainingsfahrten sind Schwimmhilfen zu tragen.
7. Paddler der Altersklasse Schüler B und Schüler C dürfen nicht an Trainingsfahrten auf dem Wasser teilnehmen.
8. Das Wassertraining findet nur im Bereich vom Vereinsheim bis zur 750 m-Markierung statt.
9. Trainingsfahrten im Schüler- /Jugend- und Juniorenbereich sind an Land zu begleiten. Der Begleitende führt Wurfsack, Rettungsdecke und Handy mit.
Auf dem Vereinsgelände sind Hunde an der Leine zu führen (vgl. Beschluss des TuW Gesamtvorstandes, siehe auch Hinweisschild im Eingangsbereich zum TuW Gelände).